Neue Friedhofsordnung ist kirchenaufsichtlich genehmigt
Die FH-Ordnung ist als pdf hier erhältlich.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
- In der Friedhofsordnung ist eine deutliche Ausrichtung der gesamten Friedhofsanlage an Belange der Ökologie verankert. Dies bezieht sich ausdrücklich auf die Behandlung der Grünflächen, soweit vorhanden, die in manchen Bereichen deutlich weniger oder gar nicht mehr gemäht werden, weil sie damit eine ökologische Nische für Pflanzen und Tiere darstellen. Dies müssen die Grabstelleninhaber tolerieren.
- Der verwendete Grabschmuck muss sich künftig an die Vorgaben des Umweltschutzes, insbesondere der Kompostierbarkeit anpassen. Bei der Entsorgung muss eine strickte Trennung zwischen kompostierbaren und nicht verrottungsfähigen Materialien (Grablichter, Nägel, Krampen, Draht, Hartschaum, Styropor, Folien etc.) getrennt werden. Ist das nicht zumutbar, gilt das ganze Gesteck als Restmüll und muss in den Restmüllbehälter. Beim Kauf von Grabgestecken und Kränzen ist daher auf den Erwerb von Ware zu achten, die diese Dinge nicht enthält. Die Gärtnereien in der Gegend kennen die Vorgaben und sind auch in der Lage, entsprechende Ware zu bieten.
- Die Gräber dürfen nicht vollständig mit Kies, Splitt oder anderem Steinmaterial bedeckt sein.
- Die Gestaltung der Gräber darf sich nicht über die Grabfläche hinaus in die Umgebung des Grabes erstrecken.
Zur allgemeinen Information zum Thema "Ökologie auf dem Friedhof" steht Ihnen hier zum
die Broschüre "Lebensraum Friedhof" der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern bereit.